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[Übersicht der Behördenschreiben]

Schreiben der IG an Bundesinnenminister Schily


Helene Wagner (1)
Sprecherin der Interessengemeinschaft der Opfer von Elektro-Waffen

Bundesinnenministerium
Bundesminister des Innern Otto Schily
Platz der Republik 1
11011 Berlin


26.1.03

Mikrowellen-Verbrechen


Sehr geehrter Herr Bundesinnenminister,

auf meine eMail, die ich Ihnen am 5.6.02 und am 19.6.02 nochmal geschickt habe, habe ich bisher außer einer Eingangsbestätigung (19.6.02) leider noch keine Antwort erhalten.

Wir möchten Sie nun über Einiges informieren, was wir als organisierte Mikrowellen-Opfer in der Zwischenzeit unternommen haben, um weiter über diese "neuen" Verbrechen aufzuklären und endlich eine strafrechtliche Würdigung dieser grausamen und zerstörerischen Verbrechen zu erreichen. Den Schreiben in der Anlage können sie entnehmen, wie Behörden, die mit der Strafverfolgung in Zusammenhang stehen, auf unsere Informationen und unsere Anliegen reagiert haben. Erfreulicherweise zeichnet sich endlich auch Interesse an einer ernsthaften und hoffentlich effektiven Strafverfolgung der MW-Verbrechen ab.

Wir hoffen, daß es uns allmählich gelingen wird, die weitreichende Bedeutung dieser HighTech-Verbrechen für unsere gesamte Bevölkerung nachvollziehbar aufzuzeigen. Es handelt sich nämlich nicht um relativ bedeutungslose Einzel-Verbrechen, die zunehmend auftreten, und bei denen die Opfer weiterhin ohne Konsequenzen für die jeweils zuständigen Strafverfolgungsbehörden über Jahre einfach ihrem (entsetzlichen) Schicksal überlassen werden können. In den vergangenen Jahren waren wir in unvorstellbarer Weise mit der Ignoranz, der Verantwortungslosigkeit und der völligen Fehleinschätzung bezüglich der Tragweite dieser Verbrechen meist vollkommen überforderter Strafverfolgungsbehörden konfrontiert und deren Unfähigkeit ausgeliefert. Wenn man hochtechnisierten und straff organisierten Verbrechernetzwerken zum Opfer gefallen ist, die mit Geheimdienst-Methoden vorgehen, dann kann man sich über soviel Unwissenheit, mangelnde Bereitschaft zur Informationsbeschaffung und Nach-Qualifizierung und über so wenig Zusammenarbeit bei den Strafverfolgungsbehörden nur noch wundern -und schier verzweifeln. Denn weil das Monopol für Verbrechensbekämpfung ausschließlich bei bestimmten Behörden liegt sind wir bei deren Dysfunktionalität nicht nur den Verbrechern sondern auch noch den Behörden hilflos ausgeliefert- und zwar auf DAUER! Über die Qualität der Ermittlungsarbeit in Deutschland in Bezug auf Mikrowellen-Verbrechen muß man leider sagen: Die Aufklärungsquote liegt bei 0%!!

Wir bekommen auch deshalb keine Unterstützung von Menschenrechtsorganisationen, weil wir nicht in Gefängnissen und nicht auf staatliche Anordnung gefoltert werde. Weil diese Verbrechen aber von staatlicher Seite geduldet werden macht das für uns letztendlich kaum einen Unterschied. Die "neuen" Mikrowellen-Waffen machen Einrichtungen wie KZs überflüssig.

Eine der Tarnungen der Verbrecher liegt in dem immensen finanziellen, technischen, zeitlichen und personellen Aufwand, den sie betreiben, um ihr Opfer abzuhören, auch durch Wände zu beobachten, zu verfolgen, zu terrorisieren, zu besenden und in diverser anderer Weise zu schädigen. (Es liegen immer kombinierte Straftaten vor, die nach geradezu stereotypen Mustern begangen werden, wie wir als "Erfahrungsexperten" bei der Betrachtung vieler Fälle feststellen und aufzeigen können.) Darauf fallen die für die Verbrechensbekämpfung Zuständigen i.d.R. herein: Sie kennen die Waffen nicht, verstehen den Aufwand, die Motive und die Ziele der Kriminellen nicht sofort, alles wirkt unglaublich und fremd, es liegen keine herkömmlichen, vorzeigbaren Schädigungen und Beweise vor etc. Und dann verlieren sie anscheinend das Interesse daran, sich weiter mit den Straftaten auseinanderzusetzen, die ihrer Meinung nach oft gar nicht vorliegen, bzw. an deren Existenz sie nicht GLAUBEN. Wir möchten mit unserer Aufklärungsarbeit zur Änderung dieser für uns fatalen Haltung beitragen, die nur möglich ist, weil es wohl keine Verpflichtung zur regelmäßigen Aktualisierung des Kenntnisstands bei den Strafverfolgungsbehörden gibt und weil Unwissenheit die Zuständigen wohl vor Arbeit und der Übernahme von Verantwortung schützt.

Für uns Betroffene ist es kaum zu glauben und über Jahre schwer auszuhalten, wie ineffektiv Strafverfolgungsbehörden vorgehen. Es zeigt sich, wie Uninformiertheit zu unprofessionellem Arbeiten führt. Hier ein Beispiel:

Wir (Fr.G.) haben am 29.7.02 eine Petition ans Innenministerium (Petitionsausschuß) geschickt. In dem Antwortschreiben vom 23.10.02 werden wir von Hr.A. darüber informiert, was das BKA auf Nachfrage über diese Verbrechen berichtet: "In diesen Fällen verweist das Bundeskriminalamt aufgrund mangelnder originärer Zuständigkeit auf die jeweils örtlich und sachlich zuständigen Polizei- und Justizdienststellen. Die vor Ort geführten Ermittlungen haben jedoch bisher in keinem Fall Hinweise auf einen realen Hintergrund eines angeblichen Angriffs mittels 'Strahlenwaffen' ergeben... Die von den Anzeigeerstattern geführten Beschwerden konnten nach dortigem Kenntnisstand (a) in keinem Fall auf eine kriminelle Handlung bzw. illegale `Bestrahlung´zurückgeführt werden." (Soviel zum Kenntnisstand des BKA zu diesem Zeitpunkt.)

In seinem Schreiben vom 12.11.02 bestätigt uns Hr.B., was wir schon lange wissen: "Es ist sicherlich zutreffend, dass bei einzelnen Polizeidienststellen der Kenntnisstand über derartige `Waffen´ noch relativ gering ist."(a) Leider sind es aber nicht nur einzelne Polizeidienststellen, auf die dies zutrifft.

Auch von LKAs erfahren wir, wie Sie den beigefügten Schreiben entnehmen können, daß man dort wenig bis nichts über diese Verbrechen weiß. Hr.C. vom Hessischen LKA schreibt dazu: "...danke ich Ihnen dafür, dass Sie das Hessische Landeskriminalamt über ein Phänomen in Kenntnis gesetzt haben, das in Hessen bislang nicht Gegenstand von Prüfungen war." (a) (18.12.02) Und Hr. D. vom LKA Sachsen-Anhalt schreibt am 12.12.02: "Ich danke Ihnen für die derart umfangreiche
Information über ein Kriminalitätsphänomen, welches noch sehr unzureichend erforscht ist (a) und auch in meinem Haus noch relativ unbekannt ist."(a) Interessant ist auch die Aussage von Hr. E. vom Landeskriminalamt Thüringen (20.12.02): "Zu den von Ihnen dargestellten Phänomenen im Zusammenhang mit sogenannten `Elektro-Waffen´ liegen dem Landeskriminalamt weder relevante Erkenntnisse noch Erfahrungen aus der unmittelbaren Sachbearbeitung im Rahmen der Strafverfolgung vor, insoweit verbietet sich eine fachliche Beurteilung." Dieses Eingeständnis seiner Unkenntnis hindert Hr.E. aber nicht daran, uns für unglaubwürdig zu halten bzw. gleichfalls für unwissend zu erklären: "Aus den von Ihnen übersandten Unterlagen ist für das Landeskriminalamt Thüringen weder eine sachliche noch fachliche Kompetenz ableitbar."

In den Innenministerien wird dieses "Phänomen" Mikrowellen-Verbrechen zumeist immerhin aufmerksam beobachtet. Aber auch von dort wird uns berichtet: "Auch wenn über Möglichkeiten und Fortschritt dieser Technologie bislang nur unzureichend Erkenntnisse vorliegen." (a) (IM des Landes Nordrhein-Westfalen, 6.1.03) (Anmerkung: In NW gibt es zumindest zwei Opfer-Paare und eine Familie, die seit Jahren für eine strafrechtliche Würdigung der Verbrechen kämpfen. Die Ehemänner sind allesamt technisch ausgebildet. Die dortigen Kriminalfälle gehören eher zu den leicht nachvollziehbaren und einfacher aufzudeckenden. Es ist kaum zu glauben, daß die Verbrechen in Essen immer noch nicht aufgeklärt sind und die Familie seit mehr als 6 Jahren Tag für Tag vom Nachbarn weiter gefoltert werden kann.)

Die Generalstaatsanwaltschaften nehmen die Informationen z.T. mit Interesse zur Kenntnis oder geben sie zuständigkeitshalber weiter. Eine erfreuliche Ausnahme stellt Hr.Generalstaatsanwalt M. aus Rostock dar, der die örtlichen Staatsanwaltschaften um Berichte über eventuelle Ermittlungsverfahren gebeten hat, wie er uns in seinem Schreiben vom 3.1.03 mitteilt. Hr.Oberstaatsanwalt M. aus Karlsruhe versichert uns: "Sollten hier konkrete Erkenntnisse über Straftaten in dem von Ihnen dargestellten Bereich der Mikrowellen-Verbrechen bekannt werden, werden diese durch die örtlichen Staatsanwaltschaften auch in der gebotenen Weise verfolgt werden." Dabei ist natürlich die Frage, was Hr.Generalstaatsanwalt M. in Bezug auf solche schwer fassbaren und nachweisbaren Verbrechen für "konkret" erachtet. Hier können nämlich nicht die üblichen Maßstäbe an die Beweiserbringung angewendet werden. Es braucht für eine erfolgreiche Strafverfolgung den Verbrechen angepaßte, adäquate Vorgehensweisen bei der Ermittlung.

Von der Staatsanwaltschaft Berlin erfahren wir: "Aus Ihren Ausführungen ergeben sich keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte (a) für eine der von Ihnen beschriebenen Straftaten in Berlin, sodass ich in konkrete Ermittlungen nicht eintreten konnte." (13.1.03) Fr.U. aus Berlin muß diese Anhaltspunkte wohl nicht geliefert haben, denn sie wird seit über 10 Jahren mit Mikrowellen-Waffen gefoltert und hat bisher keine Hilfe erhalten.

Um zum Ausgangspunkt dieser Ausführungen zurückzukommen möchte ich zusammenfassend feststellen, daß sich offensichtlich Unwissenheit, Voreingenommenheit und "Fehler im System" ungeprüft und unkorrigiert weiter fortsetzten. Wenn z.B. Hr.G. (PHM) in Erlangen Hochfrequenz nicht kennt und deshalb einer Strafanzeige wegen Mikrowellen-Verbrechen nicht adäquat nachgehen kann (wie soll man auch ermitteln, wenn man nicht weiß, worum es geht), dann stellt das BKA hinterher fest, daß es solche Verbrechen dort nicht gibt.

Doch spätestens zum jetzigen Zeitpunkt kann kein Verantwortlicher mehr sagen, er habe von nichts gewußt.

Wenn man die Bedeutung der Verbrechen für die Allgemeinheit und für unsere Demokratie verstehen will muß man deren kriminelle Möglichkeiten und ihre Auswirkungen betrachten:

Hochmoderne elektronische Kriegswaffen befinden sich in den Händen von skrupellosen, unmenschlichen und straff organisierten Verbrechern.
Seit über 10 Jahren können die Verbrecher (-netzwerke) ihre Waffen an "unbedeutenden" Normalbürgern testen und "verbessern" ohne von den Strafverfolgungsbehörden daran gehindert bzw. dafür zur Verantwortung gezogen zu werden.
Die Strafverfolgungsbehörden sind (jedenfalls bisher noch) de facto außer Kraft gesetzt.
Technisch und personell hochgerüstete Verbrechernetzwerke haben unseren Rechtsstaat schon lange unterlaufen und agieren mit Mitteln, die man sonst nur von Terrorregimen kennt.
Auch damit können diese Verbrechen erfolgreich getarnt werden, denn die meisten Menschen halten diese grausamen Verbrechen in einem Land wie unserem nicht für möglich.
In einer Art "geheimem" Krieg gegen Bürger werden Methoden der elektronischen Personenüberwachung und Kriegsführung erprobt und präzisiert.
Es geht den Verbrechern nicht nur darum, Menschen gezielt und über lange Zeit zu quälen, zu terrorisieren und zu zerstören, wie das auch andere Schwerverbrecher mit herkömmlichen Mitteln tun. Die Motive von schwergestörten, pervers-sadistischen Kriminellen machen nur eine Komponente dieser Verbrechen aus.
Der enorme Aufwand dient (zusätzlich oder vor allem) auch dazu, Menschen zu kontrollieren, sich ihrer zu bemächtigen und sie zu manipulieren - und möglichst bis in jeden Winkel ihrer Existenz.
Mit diesen Waffen können machtgierige und unmenschliche Psychopathen ihre Allmachtsphantasien befriedigen, denn das Opfer kann seinem verborgenen und aus der Ferne agierenden Peiniger nicht entkommen, der üblicherweise keine Spuren hinterläßt und sich sicher vor Bestrafung fühlen kann.

Im Unterschied zu vielen anderen "nicht-letalen Waffen", die (meist) auch nicht sofort töten, können personenbezogene Mikrowellen-Waffen mehr als nur den "Gegner" kampf- bzw. handlungsunfähig machen (bezogen auf das vom Opfer intendierte Handeln).
Und hierin liegt die weiterreichende, auch politische Dimension und die Gefährlichkeit der Verbrechen: Mit diesen Waffen kann man jegliche persönliche Freiheit zerstören, indem man Menschen für eigene Machtinteressen mit technischen Mitteln manipuliert und mißbraucht. Im Vordergrund steht nicht die sofortige Zerstörung (dafür lassen sich die Verbrecher oft viele Jahre Zeit), sondern die bestmögliche "Besetzung" des Opfers, so als wäre ein Mensch ein Territorium, das man sich zu eigen macht und ausbeutet.

Und das Wissen über den entsprechenden Waffeneinsatz und die erfolgversprechenden Vorgehensweisen, die an uns erprobt und weiterentwickelt werden, wird dann sicherlich auch nicht nur gegen einfache Bürger angewendet, sondern gegen einflußreiche und politisch oder wirtschaftlich mächtige Personen (wenn das nicht inzwischen auch schon der Fall ist). Mit diesen Waffen kann man sich auf eine (zugegebenermaßen) "unheimliche" Weise Macht verschaffen und Gegner von allen Anderen unbemerkt "ausschalten".
Wie Sie wissen liefert die MW-Technologie auch die Möglichkeit, auf große Entfernungen Elektronik zu manipulieren oder außer Kraft zu setzen, z.B. bei Flugzeugen. Wenn man diese möglichen Szenarien moderner Terroranschläge mitberücksichtigt versteht man nochmal mehr die Dringlichkeit der Bekämpfung von MW-Verbrechen.

Aus vielen Gründen, die über unseren persönlichen Wunsch nach einem folterfreien Leben hinausgehen, ist es dringend nötig, daß diesen Verbrechernetzwerken und deren "heimlichem" Terror schnellstmöglich etwas entgegengesetzt wird. Wir bitten Sie darum, diese Verbrechen ernst zu nehmen und sofort effektive Maßnahmen zu deren Bekämpfung einzuleiten. Weil die Strafverfolgungsbehörden vor relativ neue und schwere Aufgaben gestellt sind, für die sie nicht vorbereitet und denen sie nicht gewachsen sind, bitten wir Sie, eine sofortige umfassende Information und Schulung zu veranlassen. Bitte lassen Sie im Interesse aller Bürger unseres Landes die Entscheidung darüber, ob sich hochgerüstete Terror-Organisationen mithilfe zerstörerischer Mikrowellen-Technologien immer mehr Macht und Einfluß sichern, nicht in den Händen von Polizeibeamten, die Mikrowellen nur vom Mikrowellenherd in der Küche kennen. Am besten wäre die Einrichtung einer speziell ausgebildeten und ausgerüsteten "Mikrowellen-Terror-Bekämpfungs-Einheit", die in der Lage ist, sowohl mit Polizeidienststellen als auch mit dem BKA, den Innenministerien und den Staatsanwaltschaften bundesländerübergreifend zusammenzuarbeiten. Spezielle Organe bei Bundeswehr und Verfassungsschutz wissen bestens Bescheid über die Terror-Waffen und können sicherlich auch über mögliche Schutzmaßnahmen informieren. Wir wissen, daß sich in den Verbrechernetzwerken auch ehemalige Stasi-Mitarbeiter tummeln, die ihr technisches Know-How über Terror und Folter mit MW-Waffen und ihr Wissen über menschenverachtende Terrorregime-Praktiken mitgebracht haben und gewinnbringend und zukunftsträchtig nutzen. Offenbar sind sie dabei, Terror und Zerstörung unter Demokratie-Bedingungen an "freilaufenden Opfern" zu erproben und weiterzuentwickeln. Auch ehemalige Bundeswehrsoldaten gehören zu den Tätern.

Unsere Demokratie und unsere normalerweise vergleichsweise relativ große persönliche Freiheit ist es wert, daß wir sie nicht demnächst für bankrott erklären. Wir Opfer haben in unserem Überlebenskampf gelernt, diese Errungenschaften nicht mehr als selbstverständlich anzusehen. Bitte geben Sie Terror, Folter und langsamem Morden keine Chance mehr, auch wenn sie mit Mikrowellen-Waffen unsichtbar geschehen und schwer zu fassen sind. Nichthandeln und Dulden schaffen langfristig viel mehr Probleme und Kosten - und kosten v.a. immer mehr Menschen das Leben, die oft sicher noch nicht einmal wissen, was mit ihnen geschieht. Wir setzten uns auch für diese Mikrowellen-Opfer ein, die wir nicht kennen und die genau wie wir kaltblütig und organisiert gesundheitlich, psychisch, sozial, beruflich und finanziell allmählich zerstört werden.

Wir geben gern weitere Informationen über das typische Vorgehen der Verbrecher (-netzwerke), um bei der Aufklärung der Straftaten mitzuhelfen. Auch stehen wir zur Verfügung, um Kriterien aufzuzeigen, mithilfe derer man zwischen Mikrowellen-Folter und Elektrosensibilität, körperlichen Störungen und wahnhaften Erkrankungen unterscheiden kann.

Eine entsprechende Dokumentation der Wirkungen von E-Waffen brauchen wir Ihnen sicher nicht anzubieten.

Dieses Schreiben schicke ich Ihnen auch im Namen von: (2)


Für eine kurze Rückmeldung über den Eingang dieses Briefes nebst Anlagen wäre ich Ihnen dankbar.
Ich bitte Sie darum, sich mit der geschilderten Problematik auseinanderzusetzen und mir über das Ergebnis Bericht zu erstatten.

Mit freundlichen Grüßen


Anlagen:

5.6.02 eMail an Bundesinnenminister Schily (19.6.02 dieselbe Mail geschickt)
14.6.02 eMail an Amnesty International, Deutschland
16.6.02 eMail an den Deutschen Richterbund, Vorsitzender Hr.Mackenroth
19.6.02 eMail vom Abgeordnetenbüro Otto Schily
15.8.02 eMail an das Bayerische Innenministerium, Innenminister Dr. Beckstein
20.10.02 Schreiben an den Präsidenten des BKA, Dr.Ulrich Kersten
23.10.02 Schreiben vom Bundesinnenministerium (Petitionsausschuß)
12.11.02 Schreiben von Herrn B. des Bayerischen Staatsministeriums des Innern,
AZ: IC5-0142.1-610 NA
12.11.03 Schreiben an alle Präsidenten / Leiter der LKAs
6.12.02 Schreiben vom Bayerischen LKA, AZ: StB1-PB 188
10.12.02 Schreiben an alle Innenminister der Länder
10.12.02 Schreiben vom LKA Sachsen, AZ: 013-0221.90/85-02
11.12.02 Schreiben vom LKA Saarland, AZ: 56.00-2048/02K
12.12.02 Schreiben vom LKA Sachsen-Anhalt, AZ: 11.16 - 0102/01
16.12.02 eMail vom Niedersächsischen Innenministerium
18.12.02 Schreiben an alle Generalstaatsanwaltschaften / Generalstaatsanwälte
18.12.02 Schreiben vom Hessischen LKA, AZ: 7/L/Bg
18.12.03 Schreiben vom LKA Bremen, AZ: K 01/kn
18.12.02 Schreiben vom LKA Schleswig-Holstein, AZ: -312- P 1786/2002
20.12.02 eMail vom LKA Niedersachsen
20.12.03 Schreiben vom LKA Thüringen, AZ: Pb-0145
20.12.02 Schreiben von der GStA Oldenburg, AZ: 3 AR 441/02
20.12.02 Schreiben von der GStA Bamberg, AZ: 1 AR 196/2002
22.12.02 Schreiben an den Präsidenten des BKA, Dr.Ulrich Kersten
23.12.02 Schreiben von der Senatsverwaltung für Inneres Berlin, AZ: ÖS B 2 La - 0320/7
23.12.02 Schreiben von der GStA Hamburg, AZ: 1 OAR 493/02
23.12.02 Schreiben von der GStA Zweibrücken, AZ: 4010 E - 14/02
23.12.02 Schreiben von der GStA Karlsruhe, AZ: AR 840/02
30.12.02 eMail von Dr.Munzert an den WEISSEN RING
2.1.03 Schreiben von der GStA Düsseldorf, AZ: 2 b AR 1132/02
2.1.03 Schreiben von der GStA Celle, AZ: 6 AR 166/02
3.1.03 Schreiben von der GStA Rostock, AZ: OAR 347/02
6.1.03 Schreiben vom Innenministerium Nordrhein-Westfalen, AZ: 42.2 - 1571
6.1.03 Schreiben von der StA Hamburg, AZ: 2100 AR /03
6.1.03 Schreiben von der StA Saarbrücken, AZ: 27 AR 10/03
8.1.03 Schreiben von der GStA Bremen, AZ: AR 364/02
8.1.03 Schreiben von der GStA Koblenz, AZ: 4000 E - 6/02
8.1.03 Schreiben von der GStA Naumburg, AZ: 3 AR 138/02
12.1.03 Schreiben vom Innenministerium Schleswig-Holstein, AZ: IV 423
13.1.03 Schreiben von der Staatsanwaltschaft Berlin, AZ: 55 Js 53/03
13.1.03 Schreiben von der GStA Hamm, AZ: 3 AR 2560/02
14.1.03 Schreiben vom Hessischen Ministerium des Innern und Sport,
AZ: LPP 21/Co. - 7 q 12 - 598/03
14.1.03 Schreiben vom Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz, AZ: 4041-4-2
14.1.03 Schreiben vom LKA Sachsen, AZ: 013-0221.90/85-02
17.1.03 Schreiben vom Innenministerium Sachsen-Anhalt, AZ: 24.11-02204-2/2003
24.1.03 Schreiben vom Ministerium des Innern des Landes Brandenburg, AZ: IV/2.3
   
29.7.02 Fr.G.: Petition der Interessengemeinschaft der Opfer von Elektrowaffen
Nov/2002 Dr.Reinhard Munzert: Mikrowellen-Verbrechen: Neue Technologie und Kriminalität
6.1.03 Fr.G.: Widerspruch gegen die abschließende Beantwortung der Petition
6.1.02 WELT am SONNTAG, Julia Winkenbach: Mikrowelle als Nahkampfwaffe
20.1.03 DIE WELT, Manuela Stabaty: Tödliche Mikrowellen aus dem Aktenkoffer
24.1.03 SPIEGEL ONLINE, Markus Becker: Mit Mikrowellen in den Krieg









(1) Der Name wurde geändert, um die Gefährdung nicht unnötig zu vergrößern

(2) Die Namen und Orte der Opfer werden nicht veröffentlicht, um die Gefährdung nicht unnötig zu vergrößern

(a) Hervorhebung hinzugefügt, H.W.

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