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[Übersicht der Behördenschreiben] Schreiben der IG an die Leiter der Landeskriminalämter
Landeskriminalamt...
wir Opfer von Verbrechen, die u.a. mit Elektro-Waffen ausgeführt werden, haben uns in einer Interessengemeinschaft organisiert und kämpfen nun gemeinsam für unser Überleben. Wir wenden uns direkt an Sie, weil es leider zwecklos ist sich darum zu bemühen, bei den örtlichen Polizeidienststellen Hilfe vor hochtechnisierten unmenschlichen Schwerverbrechern zu erhalten. Wir alle haben die Erfahrung gemacht, daß unser berechtigter Anspruch auf Strafverfolgung von den zuständigen Strafverfolgungsbehörden zurückgewiesen wurde. Als einzelne Opfer haben wir bisher keine Chance gehabt, von den Polizeibeamten überhaupt als Opfer von schweren Verbrechen anerkannt zu werden, die diese anscheinend nicht einmal kennen. Aus Unkenntnis heraus werden häufig die Opfer für verrückt gehalten und die Verbrechen nicht verfolgt. Wir unterstützen uns immer wieder gegenseitig, um die Hoffnung nicht aufzugeben, daß uns Polizei und Justiz doch noch von dem "strahlenden Albtraum" befreien. Soweit es uns möglich ist setzen wir uns dafür ein, daß die zuständigen Behörden auch im Bereich dieser zumeist schwer nachweisbaren Kriminalität ihre Verantwortung übernehmen und entsprechend tätig werden. In Zusammenhang mit diesen "neuen" Verbrechen funktioniert das rechtsstaatliche Prinzip, nach dem Verbrechensbekämpfung bzw. Strafverfolgung im ausschließlichen Zuständigkeitsbereich bestimmter Behörden liegen, nicht. Wir Opfer halten uns zwar an die gesetzlichen Bestimmungen, diese Aufgaben den zuständigen Behörden zu überlassen und machen die Verbrecher nicht selbst "unschädlich", um damit zumindest die Straftaten zu beenden, die ständig fortgesetzt werden. Aber die Zuständigen lassen die Verbrechen zu und verfolgen eher noch die Opfer als die Täter. Deshalb müssen wir uns weiter quälen und langsam morden lassen, ohne uns selbst direkt gegen die Verbrecher und deren Waffen wehren zu dürfen. Der eigentlich verrückte und unerträgliche Zustand ist dieser! An uns Opfer von HighTech-Verbrechen werden Auflagen zur Beweiserbringung gestellt, die meistens gar nicht zu erfüllen sind. Es werden Kriterien angelegt, die für diese Art der Verbrechen nicht angemessen sind. Bisher wurde eine Haltung vertreten als hätten sich die Verbrecher an die Kenntnisse, Gewohnheiten und Fähigkeiten der Polizei zu halten. Das tun diese Verbrecher aber in keiner Weise. Sie nutzen eher gezielt ihr Wissen über die "Grauzonen" bei der Strafverfolgung, in denen Straftaten offensichtlich toleriert werden, wenn kein unmittelbar erkennbarer Ermittlungsbedarf vorliegt. Diese Verbrechen sind mit der herkömmlichen Ausstattung der Polizei, dem üblichen Vorgehen und schon gar nicht mit dem Kenntnisstand der zuständigen Polizeibeamten aufzuklären. Es ist für die Polizei längst überfällig, sich auf die Gegebenheiten dieser "neuen" Verbrechen einzustellen und einen adäquaten Umgang damit zur effektiven Verbrechensbekämpfung zu entwickeln. Aufgrund der straffen, netzwerkartigen Organisation der technisch hoch gerüsteten Kriminellen braucht es besonders geschulte und (bundes-) länderübergreifende Spezialeinheiten. Falls es noch
irgendwelche Zweifel an der Wirksamkeit der Mikrowellen-Waffen zum Foltern,
Zerstören und Töten gibt bieten wir gern eine Demonstration
an (natürlich mit einer nicht-letalen Einstellung bzw. Dosis). Wie Sie dem Schreiben vom Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 12.11.02 entnehmen können haben wir inzwischen zumindest erreicht, daß dort der geringe Kenntnisstand bei "einzelnen" Polizeidienststellen(a) über diese "Waffen" nicht mehr abgestritten wird. In unserem
Informationsmaterial berichten wir übrigens zunächst nur über
die grundlegenden Tatsachen im Zusammenhang mit den Verbrechen. Die Realität
ist noch weitaus komplexer und schlimmer.
Wenn kein Ort aus Ihrem Bundesland aufgelistet ist so bedeutet das sicher nicht, daß es in Ihrem Bundesland keine Mikrowellen-Verbrechen gibt. Dann kennen wir nur keine Opfer dort.
Anlagen:
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